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1. Präambel
1.1 Der Auftragnehmer nimmt
Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden
Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer
oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses
Vertrages durchführt.
1.2 Mündlich vereinbarte
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur
wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden
sind.
1.3 Angebote sind grundsätzlich
freibleibend.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers.
2.2 Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten,
die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des
Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
2.3 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn
kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd
geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene
Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten
entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten
Lieferzeit.
3. Preise
3.1 Die genannten Preise verstehen sich inklusive
20% Mehrwertsteuer und beziehen sich auf die Mengeneinheit 1 Stück,
falls nicht anders angegeben.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.
4. Zahlung
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich,
umgehend bei bzw. nach Lieferung. Der Auftragnehmer ist abhängig von dem Buchstaben, der vor der jeweiligen Artikelnummer angegeben ist.
| A |
KLANGFARBE acoustics, Nicholas Eggl |
| G |
KLANGFARBE
e-guitars, Wolfgang Handl |
| S |
KLANGFARBE studio&keyboard, Gerhard Moser Handel mit Studio-Equipment und Keyboards G.m.b.H. |
| T |
KLANGFARBE sound&light, Christian Eibl Handel
mit Ton-und Lichanlagen G.m.b.H. |
alle Gasometer D, Guglgasse 14, A-1110 Wien. Die Rechnungsstellung
erfolgt dementsprechend produktkonform von den genannten Firmen.
4.2 Zur Absicherung des Kreditrisikos entsprechend
der jeweiligen Bonität behält sich der Auftragnehmer vor
die vom Auftraggeber erbetene Lieferung nur gegen Nachnahme/Sofortzahlung
bei Lieferung durchzuführen.
4.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei
fällig.
4.4 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen,
ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen
Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
4.5 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen
tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die
vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros,
dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
4.6 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer
Verzugszinsen 7% über dem Diskontsatz verrechnet.
5. Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Produkte und Zubehörteile
bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen
und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers.
5.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich
erklärt wird.
5.3 Bei Warenrücknahme ist der Auftraggeber
berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
6. Angebot - Kostenvoranschlag - Auftrag
6.1 Angebote sind freibleibend. Die Bestellung des
Auftraggebers sind das Angebot im Rechtssinn. Erst durch die schriftliche
Auftragsbestätigung (insbesondere auch e-mail) oder Lieferung
kommt der Kaufvertrag (Reparaturauftrag, Mietvertrag zustande. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen
oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6.2 In Einzelfällen behalten wir uns vor, einen
Auftrag erst nach einer Anzahlung anzunehmen.
6.3 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen
erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit
übernommen werden.
6.4 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein
für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben,
wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
7. Mahn- und Inkassospesen
7.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der
Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von
ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und
Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.
7.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst
betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung,
einen Betrag von Euro 10,-- zu bezahlen.
8. Gewährleistung, Garantie und Haftung
8.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf,
kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch
der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der
Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen
mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig
hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet
sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels
und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen
Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung
oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber
in angemessener Frist durchzuführen.
8.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch
unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig
hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung
oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt,
das Recht auf Wandlung. Das selbe gilt, wenn der Auftragnehmer die
Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener
Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit
erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie
ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen,
unzumutbar sind.
8.3 Der Auftraggeber muss sein Recht auf Gewährleistung
bei unbeweglichen Sachen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend
machen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte
nach dem KSchG.
8.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind
Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger,
Typenräder, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter
Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung
mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht
eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel
der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch
ohne eine derartige Verbindung auftreten.
8.5 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus
können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden.
Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen
Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt
der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht
des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird.
8.6 Wird vom Auftragnehmer eine gebrauchte bewegliche
Ware an den Auftraggeber geliefert oder verkauft, muss der Auftraggeber
sein Recht auf Gewährleistung binnen einem Jahr gerichtlich
geltend machen, sofern dies schriftlich im Einzelnen ausverhandelt
wird.
9. Fernabsatzgeschäft
9.1 "Fernabsatz" ist ein Vertrag, der
ohne gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragspartner
z.B. durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet,
etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um ein Verbrauchergeschäft
handelt.
9.2 Ein Fernabsatzgeschäft mit dem Auftraggeber
ist erst dann gültig, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich
unter Bekanntgabe des Firmennamens, der Firmenanschrift sowie der
wesentlichen Eigenschaften der Ware, des Preises und der Lieferkosten
bestätigt hat.
9.3 Ist der Auftraggeber Konsument, so kann er von
einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Tagen
zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt. Ist
der Auftragnehmer seinen Informationspflichten nach Punkt 9.2 nicht
nachgekommen, beträgt die Frist 3 Monate.
9.4. Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in
einem Fernabsatzgeschäft sind ausdrücklich ausgenommen
Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, Audio
oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Auftraggeber entsiegelt
wurde. Weiters Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß
innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird,
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen
über periodische Druckschriften. Weiters sind die in §
5b KSchG aufgelisteten Verträge ausgenommen.
9.5 Ansonsten gelten für die Fernabsatzgeschäfte
die einschlägigen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
10. Vertragsrücktritt
10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen,
wie insbesonders Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung
mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist
der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern
er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der
Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden.
10.3 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt
zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung,
so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages
zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
10.4 Der Punkt 10 gilt nicht für Fernabsatzgeschäfte.
11. Aufrechnung
11.1 Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit
der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern
für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers
sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang
stehen, gerichtlich festgestellt oder anerkannt wurden. In diesen
Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit der
Aufrechnung.
12. Höhere Gewalt
12.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene
Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen
von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen, wie z.B. Betriebs-
und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere
Gewalt und unvorgesehene Ereignisse gelten befreien den Auftragnehmer
für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung,
ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung
entstehen.
13. Datenschutz und Adressenänderung
13.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung,
dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in
Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden können.
13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer
Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt
zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft
nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung
unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen,
falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Es gilt österreichisches materielles Recht.
Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Es wird
österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.
14.2 Für alle gegen einen Verbraucher, der
im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort
der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag
erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen
Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt
oder Ort der Beschäftigung hat.
14.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
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